- Verfasst von Blacklyne im Auftrag von SaanoMed
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Inhalt · 6 Abschnitte
Die Pflicht zu Fortbildungspunkten in der Physiotherapie steht in Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 SGB V. Diesen Vertrag haben die gesetzlichen Krankenkassen mit den Physiotherapie-Verbänden geschlossen. Sie gilt also für Praxen, die Kassenpatienten behandeln. Für wen genau, hängt von deiner Rolle in der Praxis ab.
Wer muss Fortbildungspunkte sammeln?
Laut Anlage 4 richtet sich die Punktepflicht an den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung. Zugelassen ist in der Regel die Inhaberin oder der Inhaber der Praxis. Fachliche Leitung ist, wen die Praxis mit der fachlichen Leitung beauftragt und der Arbeitsgemeinschaft für die Zulassung benannt hat. Beides kann dieselbe Person sein.
Für alle anderen gilt eine zweite Regel aus dem Vertrag selbst. Nach § 14 Absatz 9 müssen sich die Leistungserbringer mindestens alle zwei Jahre extern und fachspezifisch fortbilden. Leistungserbringer sind laut Vertrag alle Therapeutinnen und Therapeuten, die für eine zugelassene Praxis Kassenpatienten behandeln, also auch Angestellte.
| Wer | Pflicht | Grundlage |
|---|---|---|
| Praxisinhaber mit Kassenzulassung | 60 Punkte in 4 Jahren | Anlage 4, Ziffer 2 |
| Fachliche Leitung | 60 Punkte in 4 Jahren | Anlage 4, Ziffer 2 |
| Angestellte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten | externe fachspezifische Fortbildung mindestens alle 2 Jahre | Vertrag, § 14 Absatz 9 |
Quellen: Anlage 4 Fortbildung und Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 4. April 2022.
Eine Mindestdauer für die Fortbildung alle zwei Jahre nennt der Vertrag nicht. Extern heißt, sie muss die Anforderungen der Anlage 4 an Inhalt, Dozierende und Online-Formate erfüllen. Eine Fortbildung in der eigenen Praxis zählt nur, wenn die Dozentin oder der Dozent die Anforderungen der Anlage 4 erfüllt.
Wie viele Punkte braucht man in welchem Zeitraum?
Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Die Pflicht umfasst 60 Punkte in vier Jahren, davon möglichst 15 pro Jahr. Punkte über 60 kannst du nicht in den nächsten Zeitraum mitnehmen.
Der Zeitraum läuft für jede verpflichtete Person einzeln. Für alle, die am 1. August 2021 schon zugelassen oder fachliche Leitung waren, begann er an diesem Tag und endete am 31. Juli 2025. Seitdem läuft für sie der zweite Zeitraum.
Manchmal ist die verpflichtete Person länger verhindert, etwa durch die Pflege eines Angehörigen, durch Mutterschutz und Elternzeit oder durch eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten. Dann wird der Zeitraum unterbrochen. Die Punkte werden dann für die verbleibende Zeit anteilig berechnet.
Was zählt als Fortbildung und was nicht?
Die Fortbildung muss auf die Physiotherapie ausgerichtet sein. Dazu gehören neue Erkenntnisse aus dem Fach oder angrenzenden Gebieten, Diagnostik- und Therapieverfahren und Neues zur Heilmittel-Richtlinie. Für einige Formate gibt es feste Regeln:
| Format | Punkte |
|---|---|
| Kurs oder Seminar | 1 Punkt je Unterrichtseinheit von 45 Minuten |
| Fachkongress mit Bezug zur Physiotherapie | 6 Punkte je Tag, 3 je halben Tag, höchstens 24 in 4 Jahren |
| Fachartikel mit Lernerfolgskontrolle, gedruckt oder digital | höchstens 12 in 4 Jahren |
| Studiengang mit Bezug zur Physiotherapie | wird angerechnet |
| Zertifikatskurs, zum Beispiel Manuelle Therapie | jeder abgeschlossene Kursteil im Zeitraum, in dem er beginnt |
Quelle: Anlage 4 Fortbildung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Ziffer 2 und 4.
Online-Kurse zählen nur, wenn die Teilnahme protokolliert wird und du während des Kurses direkt mit den Dozierenden sprechen kannst. Ein aufgezeichnetes Video ohne Nachweis reicht nicht.
Ausdrücklich nicht anerkannt werden unter anderem:
- Seminare zu Praxisorganisation, Abrechnung, Marketing oder Steuern
- EDV-Kurse und Praxisgründungsseminare
- Mitgliederversammlungen, Messen und allgemeine Persönlichkeitsschulungen
- Traditionelle Chinesische Medizin, Hypnose und Wellnessangebote wie Hot Stone
- deine eigene Tätigkeit als Referentin oder Referent
Die Teilnahmebescheinigung muss unter anderem Thema, Ort, Inhalte, Berufsbezeichnung der Dozierenden und die Zahl der Unterrichtseinheiten und Punkte nennen. Heb sie auf, die Kasse kann den Nachweis anfordern.
Was passiert, wenn Punkte fehlen?
Wer die 60 Punkte bis zum Ende des Zeitraums nicht hat, muss sie unverzüglich nachholen. Stellt die Krankenkasse bei einer Prüfung fest, dass Punkte fehlen, setzt sie eine Nachfrist von zwölf Monaten. Was in dieser Zeit nachgeholt wird, zählt nicht für den laufenden Zeitraum. Wer nachholt, braucht im laufenden Zeitraum also trotzdem die vollen 60 Punkte.
Was heißt das für dich als angestellte Physiotherapeutin oder angestellter Physiotherapeut?
Für dich gilt keine Punktzahl, aber die Fortbildung alle zwei Jahre. Klär im Vorstellungsgespräch, wie die Praxis das regelt:
- Wer bezahlt die Pflichtfortbildung, und gibt es dafür freie Tage?
- Zählt ein Kursteil der Manuellen Therapie oder ein KGG-Kurs dafür?
- Gibt es eine Rückzahlungsklausel, wenn die Praxis den Kurs bezahlt?
Ein Kursteil einer Zertifikatsweiterbildung kann die Pflicht erfüllen, und am Ende steht eine Abrechnungserlaubnis. Für Krankengymnastik am Gerät sind laut Anlage 7 mindestens 40 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, für Manuelle Therapie mindestens 260. Was du im KGG-Kurs lernst, steht unter KGG-Fortbildung. Was die MT-Fortbildung kostet, steht unter Manuelle Therapie Fortbildung: Kosten und Dauer. Was Zertifikate der Praxis bringen, erklärt Gehalt mit Zertifikaten.
Übernimmst du später die fachliche Leitung einer Praxis oder machst dich selbstständig, gelten für dich die 60 Punkte in vier Jahren. Eine Liste deiner Kurse mit Datum und Unterrichtseinheiten spart dir dann Arbeit.
So ist es bei SaanoMed in Passau
SaanoMed behandelt am Schießstattweg in Passau mit Krankengymnastik, Manueller Therapie, Krankengymnastik am Gerät und Manueller Lymphdrainage. Die Praxis ist seit 2024 in neuen, hellen Räumen. Dazu kommen die POWERSPINE-Geräte für Hals- und Lendenwirbelsäule, laut Standortliste des Herstellers die einzigen in Niederbayern (Stand Oktober 2026). Die Schulung des Herstellers dazu ist kein KGG-Zertifikat, mehr unter Rücken am Gerät.
Eine Behandlung dauert in der Regel 20 Minuten, nach Absprache 20 bis 30 Minuten. Deine Zeit teilst du nach Absprache frei ein, mehr dazu unter Arbeitszeit und Takt in der Physiotherapie.
Gesucht wird eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut in Vollzeit und Festanstellung, mit Start bis Ende 2026. Alle Angaben stehen unter Physiotherapeut/in (m/w/d) in Vollzeit. Ohne bestimmte Stelle geht es über die Initiativbewerbung.
Häufige Fragen dazu
Wie viele Fortbildungspunkte braucht ein Physiotherapeut?
Praxisinhaber mit Kassenzulassung und fachliche Leitungen brauchen 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, möglichst 15 pro Jahr. Für angestellte Physiotherapeuten gibt es keine Punktzahl, sie müssen sich aber mindestens alle zwei Jahre extern und fachspezifisch fortbilden.
Muss ich als angestellter Physiotherapeut Fortbildungspunkte sammeln?
Eine feste Punktzahl gilt für dich nicht. Wer für eine zugelassene Praxis Kassenpatienten behandelt, muss sich aber mindestens alle zwei Jahre extern und fachspezifisch fortbilden. So steht es in § 14 Absatz 9 des Vertrags nach § 125 SGB V.
Wie viele Fortbildungspunkte gibt ein Kongresstag?
Ein Fachkongress mit klarem Bezug zur Physiotherapie bringt 6 Punkte pro Tag, ein halber Tag 3 Punkte. In vier Jahren zählen höchstens 24 Punkte aus Kongressen.
Was passiert, wenn Fortbildungspunkte fehlen?
Die Punkte müssen unverzüglich nachgeholt werden. Stellt die Krankenkasse bei einer Prüfung fest, dass Punkte fehlen, setzt sie eine Nachfrist von 12 Monaten. Nachgeholte Punkte zählen nicht für den laufenden Zeitraum.
Quellen, Stand 13. Oktober 2026
- Anlage 4 Fortbildung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapieaok.de
- Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 04.04.2022 (Begriffsbestimmungen, § 14 Absatz 9)aok.de
- Anlage 7 Weiterbildung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Fassung vom 13.04.2026aok.de