- Verfasst von Blacklyne im Auftrag von SaanoMed
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Inhalt · 8 Abschnitte
- Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?
- Wie rechne ich die Zuzahlung für ein Rezept aus?
- Ab welchem Alter muss man bei Physiotherapie zuzahlen?
- Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
- Wer bekommt das Geld aus der Zuzahlung?
- Muss ich bei einer Blankoverordnung oder nach einer Operation zuzahlen?
- Was zahlen Privatversicherte?
- So ist es bei SaanoMed in Passau
Wenn Sie mit einem Rezept für Physiotherapie in die Praxis kommen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse den größten Teil. Einen Anteil tragen Erwachsene selbst. Wie hoch er ist, steht im Sozialgesetzbuch, und er ist bei jeder Kasse gleich, ob AOK, TK oder BKK.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?
Die Zuzahlung besteht aus zwei Teilen. Sie zahlen 10 € für jedes Rezept und dazu 10 % der Kosten jeder einzelnen Behandlung. So steht es in § 61 SGB V für alle Heilmittel, also für Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät und auch für Ergotherapie.
Der Prozentanteil richtet sich nach dem Preis, den die Krankenkassen mit den Verbänden der Physiotherapeuten vereinbart haben. Teurere Behandlungen wie Manuelle Therapie oder Krankengymnastik am Gerät bedeuten deshalb auch eine höhere Zuzahlung. Eine Höchstgrenze je Behandlung gibt es bei Heilmitteln nicht. Die bekannte Spanne von 5 bis 10 € gilt für Medikamente und andere Leistungen, für Physiotherapie hat der Gesetzgeber eine eigene Regel getroffen.
Erwachsene zahlen bei Physiotherapie 10 € je Rezept und 10 % der Kosten jeder Behandlung. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts zu.
Wie rechne ich die Zuzahlung für ein Rezept aus?
Sie zählen die Behandlungen auf dem Rezept, nehmen von jeder 10 % und rechnen einmal 10 € dazu. Die Preise haben die gesetzlichen Krankenkassen mit den Verbänden der Physiotherapeuten bundesweit einheitlich vereinbart. Sie gelten also bei jeder Kasse und in jeder Praxis gleich. Seit dem 1. Januar 2026 kostet eine Behandlung Krankengymnastik 29,63 €, Ihr Anteil daran sind 2,96 €.
Ein Rezept über 6 Behandlungen Krankengymnastik rechnet sich so:
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| 10 % je Behandlung | 10 % von 29,63 € | 2,96 € |
| 6 Behandlungen auf dem Rezept | 6 x 2,96 € | 17,76 € |
| Pauschale je Rezept | einmal | 10,00 € |
| Zuzahlung für das ganze Rezept | 17,76 € + 10,00 € | 27,76 € |
Grundlage: § 61 Satz 3 SGB V; Preis und Zuzahlung je Behandlung laut Vergütungsvereinbarung Physiotherapie, gültig ab 1. Januar 2026.
Bei Manueller Therapie, Lymphdrainage und Krankengymnastik am Gerät ist der Preis höher, und damit auch Ihr Anteil:
| Behandlung auf dem Rezept | Preis je Behandlung | Ihre Zuzahlung je Behandlung |
|---|---|---|
| Krankengymnastik | 29,63 € | 2,96 € |
| Manuelle Therapie | 35,59 € | 3,56 € |
| Manuelle Lymphdrainage, 30 Minuten | 35,97 € | 3,60 € |
| Manuelle Lymphdrainage, 45 Minuten | 53,94 € | 5,39 € |
| Manuelle Lymphdrainage, 60 Minuten | 71,94 € | 7,19 € |
| Krankengymnastik am Gerät | 55,81 € | 5,58 € |
Quelle: Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Preise für Behandlungen ab 1. Januar 2026. Dazu kommen 10 € je Rezept.
Stehen zwei Heilmittel auf einem Rezept, etwa Manuelle Therapie und Wärme, zahlen Sie für beide den Prozentanteil. Die 10 € fallen trotzdem nur einmal an, weil sie je Verordnung gelten.
Ab welchem Alter muss man bei Physiotherapie zuzahlen?
Zuzahlen müssen gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das regelt § 32 SGB V. Für Kinder und Jugendliche unter 18 rechnet die Praxis die ganze Behandlung mit der Krankenkasse ab, die Eltern zahlen nichts dazu.
Eine Ausnahme gilt in der Schwangerschaft. Wird Physiotherapie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet, entfällt die Zuzahlung, so steht es in § 24e SGB V. Für Studierende oder Auszubildende gibt es keine eigene Ausnahme. Wer wenig verdient oder viel zuzahlt, kommt über die Belastungsgrenze zu einer Befreiung.
Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
Befreit sind Sie, sobald Ihre Zuzahlungen in einem Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreichen. Dann stellt Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, und bis zum Jahresende zahlen Sie nichts mehr zu. Das steht in § 62 SGB V.
Die Grenze hängt von Ihren Einnahmen ab:
- 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gelten für die meisten Versicherten.
- 1 % gilt für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind.
- Mitgezählt werden die Einnahmen und Zuzahlungen von Ehe- oder Lebenspartner und Kindern, wenn sie mit Ihnen im Haushalt leben.
- Für Angehörige und für jedes Kind wird von den Einnahmen ein Freibetrag abgezogen.
- Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, für den zählt nur der Regelbedarf als Einnahme. Die Grenze liegt dann entsprechend niedrig.
Zur Grenze zählen alle gesetzlichen Zuzahlungen im Jahr, also auch die für Medikamente, Krankenhaus oder Hilfsmittel. Heben Sie deshalb jede Quittung auf. Die Praxis muss Ihnen jede Zuzahlung quittieren, so schreibt es § 61 SGB V vor.
Ob jemand als schwerwiegend chronisch krank gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie fest. Die Krankenkasse prüft das und kann einen jährlichen Nachweis verlangen. Fragen Sie dort nach, welche Unterlagen sie von Ihnen braucht.
Wer bekommt das Geld aus der Zuzahlung?
Das Geld kommt am Ende der Krankenkasse zugute, auch wenn Sie es in der Praxis bezahlen. Die Praxis zieht sie bei Ihnen ein und verrechnet sie mit dem Betrag, den die Kasse ihr für die Behandlung zahlt. So regelt es § 43c SGB V. Die Kasse überweist der Praxis also den Preis abzüglich Ihrer Zuzahlung.
Zahlt jemand trotz schriftlicher Aufforderung nicht, holt die Krankenkasse das Geld selbst ein. Die Pflicht zur Zuzahlung entfällt also nicht, wenn eine Rechnung liegen bleibt.
Muss ich bei einer Blankoverordnung oder nach einer Operation zuzahlen?
Ja. Die Zuzahlung gilt für Heilmittel auf Kassenrezept, auch bei einer Blankoverordnung. Bei einer Blankoverordnung legt die Therapeutin oder der Therapeut fest, wie viele Behandlungen Sie bekommen. Die Zuzahlung richtet sich dann nach den Behandlungen, die tatsächlich stattfinden.
Auch Krankengymnastik nach einer Operation gehört dazu, solange sie als Heilmittel auf Rezept läuft. Anders ist es bei Leistungen, die eine andere Stelle trägt, etwa die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall. Was dann gilt, klären Sie mit der Stelle, die die Behandlung bezahlt.
Was zahlen Privatversicherte?
Die gesetzliche Zuzahlung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte bekommen eine Rechnung über die ganze Behandlung und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Wie viel sie davon erstattet bekommen, steht in ihrem Tarif.
Leistungen, die nicht im Heilmittelkatalog stehen, zahlen gesetzlich Versicherte ganz selbst. Dazu gehört zum Beispiel das POWERSPINE-Training. Was es mit Behandlungen ohne Rezept auf sich hat, lesen Sie im Ratgeber Physiotherapie ohne Rezept.
So ist es bei SaanoMed in Passau
Bei SaanoMed am Schießstattweg in Passau gibt es Physiotherapie auf Rezept, darunter Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage und Krankengymnastik am Gerät. Die Zuzahlung berechnen wir nach der gesetzlichen Regel, und Sie bekommen dafür eine Quittung. Haben Sie eine Befreiung, zeigen Sie uns die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.
Bevor Sie anfangen, lohnt ein Blick auf das Ausstellungsdatum Ihres Rezepts. Wie lange es gilt, steht im Ratgeber Rezept für Physiotherapie: wie lange gültig. Für das Training an Geräten auf Rezept gibt es einen eigenen Ratgeber zu Krankengymnastik am Gerät auf Rezept.
Termine gibt es nach dem Bestellsystem unter 0851 96 69 51 22. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr. Wie Sie uns in Passau finden und wo Sie parken, steht auf der Seite Physiotherapie in Passau.
Häufige Fragen dazu
Muss ich für mein Kind bei der Physiotherapie etwas zuzahlen?
Nein. Die Zuzahlung für Heilmittel gilt laut § 32 SGB V erst für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder und Jugendliche rechnet die Praxis die ganze Behandlung mit der Krankenkasse ab.
Gibt es bei Physiotherapie eine Obergrenze von 10 € je Behandlung?
Nein. Die Grenze von 5 bis 10 € gilt zum Beispiel für Medikamente. Für Heilmittel schreibt das Gesetz eine eigene Regel vor. Sie zahlen 10 % der Kosten und 10 € je Verordnung, ohne Deckel nach oben.
Wer bekommt das Geld aus der Zuzahlung?
Die Praxis zieht die Zuzahlung bei Ihnen ein und verrechnet sie mit dem Betrag, den sie von Ihrer Krankenkasse bekommt. Die Kasse zahlt der Praxis also um Ihre Zuzahlung weniger. Für Ihre Unterlagen bekommen Sie eine Quittung.
Was brauche ich, um mich von der Zuzahlung befreien zu lassen?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie braucht Ihre Bruttoeinnahmen und die Ihres Haushalts sowie die Quittungen über Ihre Zuzahlungen im Jahr. Die Befreiung bekommen Sie als Bescheinigung, die Sie in der Praxis vorlegen.
Quellen, Stand 13. Oktober 2026
- § 32 SGB V, Heilmittel (Zuzahlung ab 18 Jahren)gesetze-im-internet.de
- § 61 SGB V, Zuzahlungen (Heilmittel: 10 % der Kosten und 10 € je Verordnung)gesetze-im-internet.de
- § 62 SGB V, Belastungsgrenzegesetze-im-internet.de
- § 24e SGB V, Heilmittel in der Schwangerschaft (ohne Zuzahlung)gesetze-im-internet.de
- § 43c SGB V, Zahlungsweggesetze-im-internet.de
- Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 01.01.2026 (Preise und Zuzahlung je Leistung)aok.de